Ich bin sauer. So RICHTIG sauer!
Seit zwei Tagen bin ich in das Buch” Patient ohne Verfügung”, von Matthias Thöns, vertieft.
Schon in der Einleitung von Prof. Dr. Karl Lauterbach (Den ich nicht wirklich mag, der aber ein anerkannter Experte im Gesundheitswesen ist) stellen sich mir die Nackenhaare.
Warum? Beispiel gefällig? Bitteschön: …
– Da werden Menschen entgegen ihrem Willen teils über Jahre durch Apparatemedizin am Sterben gehindert
– Es wird Chemotherapie mit starken Nebenwirkungen in den letzten Lebenswochen und Tagen verabreicht
– Es werden Strahlentherapie und Operationen kurz vor dem Lebensende vorgenommen, bei denen schon vor dem Eingriff klar war, dass sie nicht dem
Patienten, sondern nur noch der abrechnenden Klinik nutzen würden.
Warum machen das Ärzte in den Kliniken? Weil es sich finanziel lohnt! Wieder ein Beispiel? Aber gerne:
“Er tat seinen letzten Atemzug!. Das bedeutete einmal: Er durfte im Kreise seiner Liebsten sterben. Heute marlkiert das Versiegen der selbständigen Atmung den Beginn einer äußerst lukrativen Intensivbehandlung. Folglich wird mit harten Bandagen um die Sterbenden gekämpft, und den Angehörigen wird suggeriert, dass alles andere als Lebenserhalt um jeden Preis verwerflich, wenn nicht gar Sünde ist. In dem Buch berichtet der anerkannte Palliativmediziner von einem ihm persönlich bekannten Fall, bei dem die Ärzte den Angehörigen einer durch einen Unfall schwerstverletzten den Gang vor das Gericht androhten, wenn sie der (nach der klaren Aussage des Palliativmediziners) tödlich verletzten Person die künstliche Atmung verweigern. Und so kam es, dass die Angehörigen (es lag keine Patientenverfügung vor) den Gang vor Gericht scheuten und der Beatmungsmaschine schweren Herzens zustimmten. Wohl wissend, dass Marlies, so der Name der 64 jährigen Patientin, im Kreise der Familie immer klar betonte: Wenn ich einmal wie ein totes Stück Fleisch daliege, möchte ich keine Maschinen, die mich künstlich am Leben halten. Ich möchte gehen dürfen. Sie durfte. Nach monatelangem Rechtsstreit mit der Klinik. Der Paliativmediziner hat die Angehörigen glücklicherweise unterstützt und das Gericht ist seinem Fachwissen gefolgt, so dass Marlies von der Maschine genommen und innerhalb einer Woche – unter Morphiumeinname – schmerzfrei zu Hause versterben konnte. Ach ja. Die Klinik. Sie hat für die Zeit 20.05.2014 bis 07.08.2014 an die private Krankenversicherung von Marlies Rechnungen in Höhe von 126.934,09 Euro gestellt. Ein wahrlich lohnendes Geschäft.
Wissen Sie jetzt, weshalb ich so RICHTIG sauer bin?
Das Tragische an allen im Buch beschriebenen Fälle ist, dass sie mit einer rechtskonformen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hätten vermieden werden können.
Ich muss diese Thematik bei meinen Kunden einfach noch mehr in den Vordergrund stellen. Obwohl ich schon mehr als 150 Menschen bei der selbständigen Aufnahme ihrer Daten für Verfügungen und Vollmachten persönlich begleitet habe, sind die meisten meiner Kunden noch immer nicht damit versorgt. Ich bleibe am Ball.
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